im Kulturhof Dulsberg und der Stadtteilschule Alter TeichwegAlter Teichweg 200, 22049 Hamburg
1. Zur Veranstaltung darf nicht kommen, wer…
… akut unter Fieber, Husten, Schnupfen, Durchfall, Geschmacks- oder Geruchsbeeinträchtigung oder anderen Symptomen leidet, die auch auf eine Infektion mit dem Covid 19 – Erreger hindeuten könnten.
… in den 14 Tagen zuvor aus einem Risikogebiet zurückgekommen ist oder von dort aus anreist. Die dann geltende Quarantänepflicht kann derzeit durch einen negativen PCR-Test aufgehoben werden, der bei Anreise nicht älter als 48 Stunden ist. In jedem Fall sind die zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltende Regeln der Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung zu beachten.
2. In allen Räumlichkeiten des Festivals ist darauf zu achten, dass …
… sich Besucher*innen, Teilnehmer*innen, Künstler*innen und Mitglieder des Organisationsteams bei der Begrüßung nicht die Hände schütteln, umarmen oder anders nahekommen.
… sich Besucher*innen, Teilnehmer*innen, Künstler*innen und Mitglieder des Organisationsteams bei der Ankunft mindestens 20 Sekunden die Hände waschen oder die Hände mit dem bereitstehenden Mittel desinfizieren.
… Besucher*innen, Teilnehmer*innen, Künstler*innen und Mitglieder des Organisationsteams in allen Räumlichkeiten eine Mund-Nasen-Maske tragen. Diese kann lediglich bei Einnahme eines festen Sitzplatzes und unter gleichzeitiger Einhaltung der Abstandsregeln abgelegt werden.
… während der Veranstaltungen sowie im Foyer, im Treppenhaus und bei der Ausstellung ein Mindestabstand von 1,5 – 2 m Abstand eingehalten wird.
… Teilnehmer*innen, Künstler*innen und Dozent*innen ihre eigenen Instrumente und eigenes Zubehör benutzen.
… Teilnehmer*innen, Künstler*innen und Dozent*innen ihre Instrumente selbst stimmen.
… Desinfektionsmittel zur Verfügung steht, um ggf. von mehr als einer Person benutzte Instrumente o. ä. zu desinfizieren.
… die Räume regelmäßig gelüftet werden.
… vorgegebene Wegführungen eingehalten werden.
3. Besucherdatenerfassung | Gemäß Hamburgischer SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung (HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) ist der Veranstalter – die GitarreHamburg.de gGmbH – verpflichtet, zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten Kontaktdaten der Gäste unter Angabe des Datums zu erfassen und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. c Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) i.V. m. der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO. Die Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten des SARS-CoV-2 verwendet. Die Verwendung der Daten für eigene Zwecke oder Dienstleistungen, insbesondere Werbung, ist ausgeschlossen. Die Daten werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 4 Wochen gelöscht. Im Übrigen gelten die Vorschriften der DSGVO.
Hier den Datenerfassungsbogen herunterladen: https://gitarrehamburg.de/wp-content/uploads/2020/09/Kontaktdatenformular-Festival.pdf
a) Saalkapazität | Statt der üblichen 370 Plätze werden bei den Konzerten im Konzertsaal/Aula des Kulturhofs Dulsberg lediglich 84 Plätze belegt.
b) Bestuhlung | Die Bestuhlung wird flexibel gehalten. Neben Einzelpersonen können so auch Infektionsgemeinschaften (z.B. Familie, Partner, Wohngemeinschaft, enger Freundeskreis) von bis zu 4 Personen die Konzerte gemeinsam besuchen und dabei Plätze direkt nebeneinander belegen.
c) Bühne | Der Mindestabstand der Künstler*innen auf der Bühne zum Publikum muss 2,5 Meter betragen.
d) Doppelbespielung | Jedes Festivalkonzert wird zweimal sattfinden. Alle Konzerte werden ohne Pause gespielt und dauern jeweils rund 60 min. Zwischen den Konzerten gibt es eine Pause von 1 Stunde, in der das Publikum wechselt, die Stühle desinfiziert werden und ausreichend gelüftet wird.
e) Keine Garderobe | Jacken und Handtaschen müssen mit in den Saal genommen werden.
f) Keine Abend- und Tageskassen | Um Gruppen- oder Schlangenbildung zu vermeiden, werden Tickets für Konzerte, Kurse und Workshops nur im Vorwege des Festivals verkauft. Eine Abend- oder Tageskasse wird es nicht geben.
a) Reduzierte Zahl an Teilnehmer*innen | Die Zahl der Teilnehmer*innen an allen Kursen und Workshops wird auf insgesamt 100 Teilnehmer*innen beschränkt.
b) Limitierte Besucherzahlen für einzelne Unterrichtsräume | Für alle Unterrichtsräume wird ein den Abstandsregeln entsprechendes Limit an Personen zugelassen, die sich gleichzeitig darin aufhalten dürfen. Dieses wird an der Eingangstür des jeweiligen Kursraumes angekündigt. Die Stuhlanzahl entspricht der zulässigen Gesamtzahl des Raumes. Ist die Höchstzahl erreicht, dürfen weitere Besucher*innen erst dann eintreten, wenn im Gegenzug ein*e andere*r Teilnehmer*in den Raum verlässt.
c) Lüften | Die Räume werden regelmäßig gelüftet.
d) Abstand | Auch zwischen den Dozent*innen und den Teilnehmer*innen ist der Abstand von 1,5 bis 2 m einzuhalten.
e) Nutzung des eigenen Equipments | Im Unterricht müssen jeweils eigene Noten, Bleistifte und sonstiges eigenes Zubehör genutzt werden.
f) Teilnahmeunterlagen werden postalisch zugesendet | Alle nötigen Teilnahmeunterlagen werden schon vorab auf dem Postwege zugestellt, damit es bei der Ausgabe nicht zur Bildung von Warteschlangen kommt.
a) Ort | Alle Vorträge finden im Konzertsaal/Aula unter denselben Bedingungen wie die Konzerte (siehe Punkt 1) statt um eine ausreichende Raumgröße zu gewährleisten.
b) Vortragsdauer | Die zeitliche Länge der Vorträge wird auf 60 min begrenzt.
a) Reduzierte Anzahl an Ausstellern | Es werden nicht mehr als 30 Aussteller*innen (statt 60) zugelassen.
b) Besucher*innen-Führung | Die Besucher*innen werden im Einbahnstraßensystem durch die Ausstellung geführt. Die Wegeführung ist einzuhalten.
c) Besucher*innen-Limits | Für jede der drei Hallen wird ein Limit an Personen festgelegt, die sich gleichzeitig darin aufhalten dürfen. Die Einhaltung des Limits wird durch das Aufsichtspersonal überwacht. Ist die Höchstzahl erreicht, dürfen weitere Besucher*innen erst dann eingelassen werden, wenn im Gegenzug ein*e andere*r Besucher*in den Raum verlässt.
d) Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln an Ausstellungsständen | An den jeweiligen Ausstellungsständen haben die Aussteller für die Einhaltung der geltenden Allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln der Veranstaltung zu sorgen. Desinfektionsmittel und andere geeignete Schutzmaßnamen sind vorzuhalten.
e) Datenerfassung | Bei jedem Besuch der Ausstellung – auch bei Mehrfachbesuchen – ist eine gesonderte Datenerfassung nötig.
a) Hygieneausstattung | Die Mitglieder des Helferteams werden nach Bedarf mit Masken, Visieren, Einmalhandschuhen und Desinfektionsmitteln ausgestattet.
b) Infostände werden mit einem Plexiglasschutz ausgestattet.
c) Ausübung des Hausrechts bei Verstößen gegen die Hygieneregeln | Sollten Besucher*innen vorsätzlich die Hygieneregeln missachten, haben die Mitglieder des Helferteams das Recht, die betreffenden Besucher*innen von der Veranstaltung zu verweisen, selbst wenn diese über ein gültiges Ticket verfügen.
Es wird kein Catering und kein Ausschank für die Besucher*innen des Hamburger Gitarrenfestivals angeboten.
Es wird keine Aktionsbühne auf dem 9. Hamburger Gitarrenfestivals geben.
Hier das Hygiene-Schutzkonzept herunterladen: https://gitarrehamburg.de/wp-content/uploads/2020/09/Hygieneauflagen-HGF2020-Corona-Edition.pdf
Zum Festival www.hamburger-gitarrentage.de
Konzerte
Kurse und Workshops